Muss ich die Mieterhöhung beiden Ehegatten schicken?
Nein. Es genügt, wenn Sie das Schreiben an diejenige Person richten, die den Mietvertrag unterschrieben hat.
Wichtig ist allerdings, dass Sie als Vermieter diese einseitige Vertragsänderung dem Mieter auf dem amtlichen Formular mitteilen. Zudem können Sie eine Vertragsänderung frühestens auf den nächstmöglichen Kündigungstermin in Kraft setzen. Die entsprechende Mitteilung muss spätestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter eintreffen und begründet sein.
In anderen Fällen müssen Sie in der Tat zwei Schreiben machen: Will ein Vermieter eine Familienwohnung kündigen, muss er die Kündigung dem Mieter und seinem Ehegatten in zwei separaten Schreiben zustellen. Das Gleiche gilt, wenn der Mieter mit Mietzinszahlungen im Rückstand ist und der Vermieter ihm eine mindestens 30-tägige Nachfrist ansetzt und gleichzeitig die Kündigung androht.
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Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
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Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.