Muss ich den Zuschlag auf der Krankenkassenprämie akzeptieren?

«Meine Freundin wohnt seit zwei Jahren in der Schweiz. Wir waren knapp bei Kasse, deshalb meldeten wir sie bei der Krankenkasse nicht an. Das holten wir ­kürzlich nach. Die Kasse hat nun neben der ­monatlichen Prämie ­einen Zuschlag für die verspätete Anmeldung ­erhoben. Ist das ­zulässig?»

Ja. Wer in die Schweiz zieht, muss sich innert dreier Monate bei einer ­Krankenkasse anmelden. Bei späterer Mitteilung darf die Kasse laut Gesetz zur Prämie einen Zuschlag ­erheben. Dieser beträgt je  nach finanzieller Lage des Versicherten 30 bis 50 Prozent der Prämie und wird über die doppelte Dauer der Verspätung ­erhoben, maximal fünf Jahre. Ihre Freundin muss den Zuschlag also vier ­Jahre lang zahlen. Das gilt auch dann, wenn sie in dieser Zeit die Versicherung wechselt.

Achtung: Die Versicherung übernimmt keine Krankheitskosten, die dem Versicherten vor einem verspäteten Beitritt entstanden sind.

 

27.02.2018

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: