Muss ich bis zum Kündigungstermin zahlen?

«Ich will zügeln und meine Mietwohnung vor Ablauf der Kündigungsfrist zurückgeben. Wie vorgeschrieben habe ich einen zumut­baren und zahlungsfähigen Nachmieter vorgeschlagen. Der Vermieter hat sich aber für eine andere Person entschieden, die erst später einziehen kann. Muss ich den Mietzins bis zum Vertragsablauf bezahlen?»

Nein. Sie haben dem Vermieter einen Nachmieter vorgeschlagen. Der Vermieter hat sich für einen anderen entschieden, der erst später einzieht. Das darf er – aber nicht Ihnen die finanziellen Folgen dieses Entscheides aufbürden. Sie müssen die Mietkosten nur bis zum Datum übernehmen, an dem der von Ihnen vorgeschlagene Nachmieter eingezogen wäre.

15.11.2019

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