Muss die Versicherung zahlen?
Es kommt darauf an, wie stark der Wind war. Zwar deckt die Gebäudeversicherung Schäden am Gebäude durch Elementarereignisse wie etwa einen Sturm ab. Doch die Versicherer definieren in den Vertragsbedingungen, ab welcher Stärke ein Wind als Sturm gilt. Private Versicherer akzeptieren Sturmschäden in der Regel dann, wenn eine Windstärke von mindestens 75 km/h vorliegt, die in der Umgebung Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt. Nach der Definition der meisten öffentlichen Versicherer ist dann ein Sturm gegeben, wenn die Windgeschwindigkeit im Zehn-Minuten-Mittel mindestens 63 km/h erreichte oder mehrere Böen von mindestens 100 km/h gemessen wurden. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Meteo Schweiz nach, wie stark der Wind in Ihrer Gegend war (Meteoschweiz.admin.ch, Tel. 0900 162 403, Fr. 2.90/Min.).
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:
Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.