Muss die Swiss für die Mehrkosten aufkommen?

«Die Swiss annullierte meine Ferienreise von Zürich nach Tokio drei Tage vor der Abreise. Einen Ersatzflug bot sie mir nicht an. Ich buchte daher bei einer anderen Gesellschaft. Kann ich von der Swiss verlangen, dass sie die Preisdifferenz übernimmt?»

Nein. Sie haben nur Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten für den annullierten Flug. Und wenn die Annullierung nicht auf aussergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel eine Naturkatastrophe zurück­zuführen war, haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung in der Höhe von 600 Euro. Die Swiss muss aber die ­Kosten für den Ersatzflug nicht über­nehmen, weil Sie diesen selbst gebucht haben.

16.05.2023

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