Muss das Reisebüro für das verspätete Gepäck zahlen?

«Ich buchte beim Reisebüro Bentour Flüge und Hotel. Mein Koffer traf erst einige Tage nach mir am Zielflughafen ein. Ich musste daher vor Ort das Nötigste einkaufen. Die Kosten stellte ich Turkish Airlines in Rechnung. Das war vor drei Monaten. Die Fluggesellschaft hat noch nicht gezahlt. Kann ich das Reisebüro belangen?»

Ja. Denn Sie haben beim Reisebüro sowohl Flüge als auch Hotelunterkunft und somit eine Pauschalreise gebucht. Gemäss dem Pauschalreisegesetz haftet ein Reisebüro auch dann für die Vertragserfüllung, wenn an­dere Firmen die Leistungen erbringen müssen. Das Reisebüro muss Ihnen also den Schaden ­ersetzen, der Ihnen durch die Ver­spä­tung Ihres Gepäcks entstanden ist. Es kann das Geld anschliessend von der Fluggesellschaft zurückfordern.

12.09.2023

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