Müssen wir vor Gericht aussagen?

«Vor einigen Jahren haben wir unserer Tochter einen grösseren Geldbetrag geschenkt. Gemeinsam mit ihrem Mann kaufte sie damit ein Haus im Miteigentum. Nun lässt sie sich scheiden, und wir wurden vom Gericht als Zeugen vorgeladen. Wir möchten uns aber ­lieber aus der Sache heraushalten. Müssen wir beim Gericht aussagen?»

Nein. Als Eltern einer ­Partei sind Sie nicht verpflichtet auszusagen: Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie müssen aber dennoch zur Verhandlung erscheinen. Dort wird das Gericht Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie nicht verpflichtet sind, etwas zu sagen.

Als Zeugen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für Weg­spesen, Zeitaufwand oder einen allfälligen Verdienstausfall – auch wenn Sie nicht aussagen.

04.04.2017

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