Müssen wir die Kinderalimente zurückzahlen?

«Der Vater meiner Tochter zahlt keine Kinderalimente mehr. Ich möchte nun in unserem Wohnkanton Schwyz ein Gesuch um Alimentenbevorschussung stellen. Müssen wir bevorschusste Unterhaltsbeiträge später zurückzahlen, falls beim Vater nichts zu holen ist?»

Nein. Vom Kanton bevorschusste Kinder­alimente müssen nicht zurück­erstattet ­werden. Es sei denn, ein Vorschuss wurde u­nrechtmässig bezogen oder der säumige Unterhaltsschuldner ­bezahlt doch noch. Im Kanton Schwyz ­müssen Vorschüsse zudem dann zurück­erstattet werden, wenn das Kind eine ­Erbschaft des unterhaltspflichtigen Elternteils erhält.

02.04.2024

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