Müssen die Erben bezogene Ergänzungsleistungen zurückzahlen?

«Mein Vater ist gestorben. Er war AHV-Rentner und erhielt Ergänzungsleistungen. Schulden ­hinterliess er keine, deshalb haben meine ­Geschwister und ich die Erbschaft nicht ­ausgeschlagen. Könnte es sein, dass wir die vom Vater bezogenen Ergänzungsleistungen zurückzahlen müssen?»

Nein. Rechtmässig be­zogene Ergänzungsleistungen müssen nicht zurückerstattet werden – weder vom Bezüger selbst noch von dessen Erben. Sie müssten die bezogenen ­Ergänzungsleistungen nur dann zurückzahlen, wenn sie Ihrem Vater aufgrund falscher Angaben gewährt worden wären – etwa, weil er Vermögen ­verschwiegen hätte.

 

01.09.2018

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