Müssen die Eltern der Unfallverursacherin zahlen?
Nein. Die Eltern würden nur dann haften, wenn der Unfall darauf zurückzuführen wäre, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Das war hier aber nicht der Fall. Denn ein 14-jähriges Kind muss beim Velofahren nicht beaufsichtigt werden. Folge: Haftpflichtig ist das Mädchen, nicht die Eltern.
Wenn das Mädchen über seine Eltern nicht versichert ist, können Sie Ihren Schaden beim Nationalen Garantiefonds anmelden (Tel. 0800 831 831, E-Mail [email protected]). Dieser übernimmt die durch nicht versicherte Velofahrer verursachten Schäden und nimmt anschliessend allenfalls Rückgriff auf den Schadenverursacher. Der Garantiefonds zahlt aber nur, soweit Ihre Autoversicherung nicht für den Schaden aufkommt. Und es wird ein Polizeiprotokoll verlangt.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.