Mietzinserhöhung: Muss der Vermieter zwei separate Schreiben senden?

«Meine Freundin und ich sind Mieter einer Wohnung. Der Vermieter kündigte uns eine Mietzinserhöhung zwar auf dem amtlichen Formular an, aber nicht mit zwei separaten Schreiben. Können wir die Mitteilung also als gegenstandslos betrachten?»

Nein. Der Vermieter muss eine Mietzinserhöhung nur mit einem einzigen Schreiben ankündigen – auch wenn mehrere Personen als Mieter im Vertrag aufgeführt sind. Die Mietzinserhöhung ist gültig, wenn er sie auf einem amtlichen Formular mitteilt und ­begründet. Wenn Sie sich wehren wollen, müssen Sie die Erhöhung innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung bei der Miet­schlichtungsbehörde als missbräuchlich ­anfechten.

 

05.12.2023

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