Mietwohnung: Ist meine Wohnungskündigung per E-Mail ungültig?

«Ich kündigte meine Mietwohnung ausser­terminlich per E-Mail auf Ende Oktober und schlug der Liegenschaftsverwaltung mehrere interessierte Ersatzmieter vor. Die Verwal­tung behauptet nun, ich hätte schriftlich kündigen müssen. Meine Kün­digung sei daher nicht gültig. Stimmt das?»

Ja. Die Kündigung eines Wohnungsmiet­vertrags muss schriftlich erfolgen. Sie sollten deshalb die Kündigung nochmals in schrift­licher Form verschicken – am besten mit ­eingeschriebenem Brief. Ihr Vermieter muss Sie vorzeitig aus dem Vertrag entlassen, wenn einer der von Ihnen vorgeschla­genen Ersatzmieter zahlungsfähig, zumutbar und bereit ist, die Wohnung zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen. Andernfalls müssen Sie den Mietzins längstens bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin weiterzahlen.

24.10.2023

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