Mietrückstand: Muss mein Mieter Schadenersatz zahlen?

«Der Mieter meiner Wohnung zahlte die Miete nicht. Ich setzte ihm eine 30-tägige Nachfrist und drohte mit der Kündigung. Er zahlte nicht innert der Frist. Ich werde ihm nun auf das nächste Monatsende kündigen. Kann ich zum ge­schul­deten Mietzins zusätzlich Scha­den­ersatz fordern, falls die Wohnung eine Zeitlang leer stehen sollte?»

Ja. Der ausziehende Mieter muss den Mietzins längstens bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin weiterzahlen, falls Sie die Wohnung nicht sofort zum bisherigen Zins vermieten können. Als Vermieter ­trifft Sie aber eine Schadenminderungspflicht. Das heisst: Sie müssen aktiv nach ­einem neuen Mieter suchen und alles ­daransetzen, die Wohnung nahtlos weiterzuvermieten.

 

10.10.2023

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