Mietrecht: Ist eine Kündigung vor dem Grundbucheintrag gültig?

Ich lebe in einer Mietwohnung. Kürzlich wurde die Liegenschaft verkauft. Nun hat der Käufer mir wegen Eigenbedarf gekündigt, allerdings bevor er als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde. War diese Kündigung zulässig?

Nein. Bis zur Eigentumsübertragung war der Käufer noch nicht Eigentümer der Liegenschaft bzw. Ihrer Mietwohnung, also war er auch nicht deren Vermieter. Eine Kündigung durch ­einen Nichtvermieter ist rechtlich unwirksam. 

Die Eigentumsüber­tragung erfolgt erst durch den Eintrag des Käufers ins Grundbuch. Dazu genügt die Grundbuch­anmeldung mit dem Eintrag ins Tagebuch. 

20.04.2016

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