Mehrwertsteuer: Ist das Rechnungsdatum massgebend?

«Ich hatte im Dezember einen Handwerker im Haus. Jetzt erhielt ich die Rechnung. Der Handwerker verlangt 8,1 Prozent Mehrwert­steuer, obwohl dieser Steuersatz erst seit Anfang Jahr gilt. Muss ich so viel bezahlen?»

Nein. Massgebend für den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz ist nicht das Datum der Rechnungsstellung oder der Zahlung, sondern der Zeitpunkt, an dem die in Rechnung gestellte Leistung erbracht wurde. Sie müssen also nur den bis Ende 2023 geltenden tieferen Steuersatz von 7,7 Prozent zahlen.

20.02.2024

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