Lohnerhöhung: Wird Unfalltaggeld angepasst?

«Ich hatte einen Unfall und bin zurzeit arbeitsunfähig. Vor dem Unfall sicherte mir mein Chef eine Lohnerhöhung ab nächstem Monat zu. Wird das Unfalltaggeld nun auf der Basis des höheren Lohnes berechnet?»

Nein. Als Grundlage für die Bemessung der Unfalltaggelder gilt der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn. Das Taggeld wird nur erhöht, wenn Sie länger als drei Monate arbeitsunfähig sind. Und nur, wenn Ihr Lohn um mindestens zehn Prozent erhöht wurde. Dann wird der für die Unfalltaggelder massgebende Lohn für die Zukunft neu berechnet.

14.04.2021

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