Lärmimmissionen: Muss ich den Mietzins reduzieren?

«Ich vermiete eine Wohnung im Dorfzentrum günstig. Im Erdgeschoss des Gebäudes befindet sich seit Jahrzehnten eine Schreinerei. Der Mieter stört sich jetzt plötzlich am Lärm und verlangt, dass ich den Mietzins reduziere. Muss ich das tun?»

Nein. Mieter können vom Vermieter zwar verlangen, dass er den Mietzins herabsetzt, wenn das Mietobjekt einen Mangel aufweist, der den vertragsgemässen Gebrauch stört oder beeinträchtigt. Das Recht auf eine Reduktion des Mietzinses besteht auch dann, wenn die Beeinträchtigung von Dritten verursacht wird, zum Beispiel von einem Nachbarn im Haus oder dem Eigentümer des Nachbargrundstücks.

In Ihrem Fall wusste der Mieter jedoch schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, dass sich im Gebäude eine Schreinerei befindet, in der gearbeitet wird. Er musste also mit einem gewissen Mass an Lärmimmissionen rechnen. Die Voraussetzung für eine Mietzinssenkung ist daher nicht erfüllt.

24.04.2024

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