Kündigung: Muss ich mit einer fristlosen Entlassung rechnen?

«Mein Chef teilte mir in einem Gespräch unter vier Augen mit, dass er mit meinen Leistungen nicht mehr zufrieden ist. Er empfahl mir, mich schleunigst nach einer neuen Stelle umzusehen. Droht mir nun gar eine fristlose Kündigung?»

Nein. Ungenügende Arbeitsleistungen sind kein Grund für eine fristlose Entlassung. Mit einer fristlosen Kündigung müssten Sie höchstens dann rechnen, wenn Sie Ihre ­Arbeit absichtlich schlecht erledigen oder sich regelmässig davor drücken.

23.10.2018

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