Muss ich den Vorbehalt beim Krankentaggeld akzeptieren?

«Ich habe eine neue Stelle angetreten. Da ich ein Epilepsie-Patient bin, hat mich die Krankentaggeldversicherung des Arbeitgebers nur mit einem Vorbehalt in die Versicherung auf­­genommen. Ist das zulässig?»

Ja. Taggeldversicherungen sind Privatversicherungen. Gewisse Leistungen können sie deshalb ablehnen, wenn dies im Vertrag so vereinbart ist. Falls Sie wegen Epilepsie arbeitsunfähig werden sollten, muss dann statt die Versicherung der Betrieb einspringen und je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses eine bestimmte Zeit lang Ihren Lohn weiterzahlen.

30.06.2021

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