Krankenlohn: Ist der Durchschnittslohn massgebend?

«Vor drei Monaten konnte ich mein Arbeitspensum von 80 auf 100 Prozent erhöhen. Nun bin ich krank geworden. Der Arbeitgeber will mir jetzt nur den Durchschnitt der Monatslöhne aus diesem Jahr bezahlen. Zu Recht?»

Nein. Wer wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, hat für eine gewisse Zeit den gleichen Lohn zugut, wie wenn er arbeiten würde. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen deshalb weiterhin den Lohn für Ihr 100-Prozent-Pensum zahlen. Es spielt keine Rolle, dass Sie Ihr Arbeitspensum erst vor kurzem erhöht haben.

03.07.2024

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