Die Krankenkasse will nicht zahlen: Was kann ich tun?
Verlangen Sie von Ihrer Krankenkasse Auskunft darüber, welche Fragen angeblich unrichtig beantwortet wurden. War auf dem Antrag eine Antwort falsch und steht diese im Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung, darf die Krankenkasse die Leistung verweigern. Wenn Sie mit der Beurteilung des Antrags durch die Kasse nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Fall der Ombudsstelle Krankenversicherung vorlegen: www.om-kv.ch, Tel. 041 226 10 10.
Sie vermittelt kostenlos zwischen Versicherten und Krankenkasse, mit dem Ziel, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Falls dies ergebnislos verläuft, können Sie gerichtlich gegen die Kasse vorgehen und die Übernahme der Behandlungskosten gemäss Police verlangen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:
Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.