Krank: Darf ich trotzdem aus dem Haus gehen?

«Ich habe die Hand gebrochen. Zurzeit bin ich arbeitsunfähig. Darf ich trotzdem das Haus ­verlassen und mich mit Freunden treffen?»

Ja. Sie müssen sich nicht zu Hause verstecken. Denn Sie sind ja nicht bett­lägerig, sondern nur arbeitsunfähig. Erlaubt ist letztlich alles, was Ihrer Genesung nicht schadet. Einem Treffen mit Freunden steht also nichts im Weg.

06.11.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: