Können wir gemeinsam klagen?

«Meine Mutter ist gestorben. Meine Schwester, mein Bruder und ich bilden eine Erbengemeinschaft. Wir möchten nun die Erbteilung durchführen. Unser Bruder stellt sich aber quer. Eine einvernehmliche Teilung des Nachlasses ist nicht möglich. Meine Schwester und ich sehen uns daher gezwungen, die gerichtliche Erbteilung zu verlangen. Können wir gemeinsam klagen?»

Ja. Grundsätzlich kann jedes einzelne ­Mitglied der Erbengemeinschaft jederzeit eine gerichtliche Teilung verlangen. Es ­können aber auch mehrere Erben gemeinsam beim Gericht klagen. Sie können die Erbteilungsklage also zusammen mit Ihrer Schwester einreichen. Wichtig: Bei einer Teilungsklage müssen alle Erben entweder als Kläger oder Beklagte einbezogen ­werden. Zuständig ist das Gericht am ­letzten Wohnsitz der Verstorbenen.

25.08.2020

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