Können wir die Krankengeschichte einsehen?

«Mein Vater ist uner­wartet gestorben. Meine Mutter und ich möchten deshalb von seinem Arzt eine Kopie der Krankengeschichte ­verlangen. Sind wir dazu berechtigt?»

Ja. Sie müssen Ihr Einsichts­gesuch nicht begründen. Der Ehegatte und nahe Verwandte müssen keinen Interessennachweis erbringen. Alle anderen Gesuchsteller müssten hingegen ein Interesse an der Auskunft nachweisen.

13.09.2023

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