Keine Ausbildungszulagen mehr nach Lehrabbruch?

Ich beziehe für meinen Sohn Ausbildungs­zulagen. Nun hat er seine Lehre abgebrochen und ist arbeitslos gemeldet. Endet damit mein Anspruch?

Ja. Der Anspruch auf ­Ausbildungszulagen endet, wenn eine Ausbildung abgebrochen wird. Und zwar am Ende desjenigen Monats, in dem die Ausbildung abgebrochen wurde.

27.01.2016

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