Tochter hat Studentenjob: Kann ich Unterhaltsbeiträge zurückverlangen?

«Gemäss dem Scheidungsurteil muss ich ­meiner Tochter bis zum Abschluss der Erst­ausbildung Unterhaltsbeiträge zahlen. Nun ­erfuhr ich, dass sie letztes Jahr mit ihrem ­Studentenjob so viel verdiente, dass sie ihren Lebensunterhalt selber hätte finanzieren ­können. Kann ich die geleisteten Zahlungen zurückfordern?»

Nein. Sie können zwar beim Gericht eine Anpassung der Unterhaltsbeiträge verlangen, wenn Ihr Kind nicht mehr darauf angewiesen ist. Zulasten des Kindes ist das aber nur für die Zukunft möglich, nicht für das vergangene Jahr. 

Das gilt nicht für den umgekehrten Fall: Sind die Kinderunterhaltsbeiträge zu tief, kann eine Erhöhung bis zu einem Jahr rückwirkend verlangt werden. 

29.09.2020

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