Kann ich mein 3a-Konto splitten?

«Ich habe jahrelang auf ein einziges Konto der Säule 3a eingezahlt. Jetzt erfuhr ich, dass es aus steuerlichen Gründen vorteilhaft wäre, mehrere Konten zu haben. Kann ich einen Teil des Vorsorgegeldes auf ein anderes 3a-Konto zügeln?»

Nein. Es ist nicht möglich, die auf ein Säule-­3a-Konto eingezahlten Gelder nachträglich auf mehrere Konten aufzuteilen. Sie können aber ein weiteres 3a-Konto eröffnen und ab sofort auf dieses Konto einzahlen. Wer über mehrere Konten der 3. Säule verfügt, kann die Gelder später gestaffelt beziehen, über mehrere Jahre verteilt. Das gilt auch dann, wenn man die Konten bei der gleichen Bank hat. Dadurch lassen sich Steuern sparen.

Der Bezug ist im Normalfall frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters möglich. Spätestens bei Erreichen des AHV-Alters muss das Geld definitiv bezogen werden – ausser man arbeitet weiter. Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, kann bis zur effektiven Erwerbsaufgabe weiter in die Säule 3a einzahlen sowie den Bezug um maximal fünf Jahre aufschieben.

28.11.2023

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