Kann ich einen neuen Willensvollstrecker einsetzen?

«Vor vielen Jahren haben mein Ehemann und ich einen Erbvertrag abgeschlossen. Darin setzten wir je einen Willensvollstrecker ein. Ich wollte damals, dass meine Schwester dieses Amt nach meinem Tod übernimmt. Nun habe ich mich mit ihr zerstritten und möchte neu meinen Neffen einsetzen. Mein Ehemann möchte den Erbvertrag wegen der damit verbundenen Kosten nicht anpassen. Gibt es einen anderen Weg?»

Ja. Grundsätzlich müssen zwar alle Be­teiligten einverstanden sein, wenn ein Erb­vertrag abgeändert werden soll. Und es ist eine er­neute notarielle Beurkundung erforderlich. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers ist jedoch eine einseitige Anordnung. Diese können Sie auch ohne das Ein­verständnis Ihres Mannes und ohne erneute nota­rielle Beurkundung in einem ­Testament widerrufen und gleichzeitig einen neuen Willensvollstrecker ein­setzen.

17.10.2017

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