Kann ich die Mieterin am bisherigen Wohnort betreiben?

«Ich vermiete eine Wohnung. Die Mieterin hat gekündigt. Sie ist noch vor dem Kündigungs­termin ausgezogen und hat sich bereits bei der Gemeinde ab- und am neuen Wohnort angemeldet. Da noch Mietzinse ausstehend sind, möchte ich sie betreiben. Ist dafür noch das Betreibungsamt in unserer Gemeinde zuständig?»

Nein. Der ordentliche Betreibungsort befindet sich am aktuellen Wohnsitz des Schuldners. Daran ändert nichts, dass das Mietverhältnis noch nicht beendet ist. Zuständig ist also das Betreibungsamt am neuen Wohnort der Mieterin.  

18.08.2020

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: