Kann ich das geschenkte Grundstück zurückverlangen?

«Ich möchte meiner Tochter ein Grundstück schenken. Allerdings will ich nicht, dass ihre ­Erben zum Zug kommen, falls meine Tochter ­dereinst vor mir sterben sollte. Ist das möglich?»

Ja. Sie müssen aber in den Schenkungsvertrag eine sogenannte Rückfallklausel aufnehmen. Der Vertrag ist notariell zu beurkunden, sonst ist er ungültig. Die Rückfallklausel kann im Grundbuch vorgemerkt werden.

Mit dieser Klausel legen Sie fest, dass Sie die Schenkung rückgängig ­machen, falls Ihre Tochter vor Ihnen stirbt. In diesem Fall müssten die Erben das Grundstück zurückgeben.

16.11.2016

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