Ist diese Vertragsänderung korrekt?

«Ich habe eine Pauschalreise mit einem Direktflug ab Basel gebucht und bereits eine Anzahlung geleistet. Nun teilte mir das Reisebüro mit, dass der Abflug­ort neu Stuttgart ist. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Die Änderung des Abflugorts ist eine wesentliche Vertragsänderung, die Sie nicht hinnehmen müssen. Sie können vom Vertrag zurücktreten und Ihre Anzahlung zurückverlangen. Das Reisebüro muss Ihnen den bezahlten Betrag vollumfänglich zurückgeben – ohne jeden Abzug für Bearbeitungskosten.

09.06.2020

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