Ist die schriftliche Vereinbarung zur Reduktion der Unterhaltsbeiträge ungültig?

«Ich bin geschieden. Gemäss Scheidungs­urteil muss ich meiner Ex-Frau Unterhaltsbeiträge zahlen. Vor rund einem Jahr vereinbarten wir schriftlich eine Reduktion des im Urteil festgesetzten Betrags. Jetzt will meine Ex-Frau aber plötzlich nichts mehr von unserer Abmachung wissen und droht mit einer Betreibung, falls ich nicht nachzahle. Habe ich etwas zu befürchten?»

Nein. Die mit Ihrer Ex-Frau getroffene Vereinbarung ist gültig. Die Ex- Ehegatten können ohne Weiteres eine Änderung der im Scheidungsurteil festgesetzten Ehegatten- Unterhaltsbeiträge vereinbaren. Die Abmachung muss allerdings schriftlich festgehalten werden. Gut zu wissen: Bei der einvernehmlichen Abänderung von Kindes-Unterhaltsbeiträgen braucht es zusätzlich die Genehmigung der Kindesschutzbehörde.

09.02.2021

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