Muss ich die Rechnung des Inkassobüros bezahlen?

«Vor rund drei Jahren wurde ich von einem Inkassobüro zu Unrecht betrieben. Ich verpasste es, fristgerecht Rechtsvorschlag zu erheben. Das Inkassobüro unternahm dann aber keine weiteren Schritte. Kürzlich erhielt ich erneut eine Zahlungsaufforderung. Muss ich zahlen?»

Nein. Die Frist für die Fortsetzung der Betreibung ist ein Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls verwirkt. Nach drei Jahren müsste das Inkassobüro mit der Betreibung nochmals von vorn beginnen. Erheben Sie unbedingt Rechtsvorschlag, falls Sie ein weiteres Mal einen Zahlungsbefehl erhalten.

12.03.2024

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