Hund angefahren: Ist die Busse gerechtfertigt?

«Auf der Fahrt nach Hause habe ich abends mit dem Auto einen streunenden Hund ­angefahren. Am nächsten Morgen informierte ich die Polizei. Trotzdem erhielt ich nun eine Busse. Ist das zulässig?»

Ja. Wird ein Heim-, Nutz- oder ein grösseres Wildtier angefahren und dabei verletzt oder ge­tötet, muss der Fahrzeuglenker sofort anhalten und den Eigentümer des Tieres ­beziehungsweise den Wildhüter oder Jagdaufseher  kontaktieren. Falls das nicht möglich ist, muss der Lenker den Unfall sofort der Polizei melden. Wer dies unterlässt oder seiner ­Meldepflicht erst Stunden nach einem Unfall nachkommt, riskiert eine Busse und kann ­unter Umständen gar ­wegen Tierquälerei bestraft werden. 

02.10.2018

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