Hausverkauf: Muss ich die Reparaturkosten übernehmen?

Ich habe mein Haus verkauft. Die Übergabe findet Ende Monat statt. Nun ist Wasser in den Keller eingedrungen. Die Gebäudeversicherung kommt nicht für den entstandenen Schaden auf. Bleiben die Kosten für die anstehenden Reparaturen an mir hängen?»

Ja. Grund: Beim Verkauf einer Liegenschaft gehen laut Gesetz Nutzen und Gefahr erst im Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Übernahme durch den Käufer auf diesen über. Tritt zwischen Vertragsabschluss und Übergabe an den Käufer ein Schaden ein, muss der Verkäufer dafür aufkommen. Das gilt, sofern im Vertrag nicht etwas anderes abgemacht wurde.

28.11.2023

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