Hausverkauf: Können wir einen Erbvorbezug verlangen?

«Unsere Mutter hat vor kurzem ihr Haus verkauft. Haben wir Kinder Anspruch auf einen Teil des Verkaufserlöses?

Nein. Es ist allein Sache Ihrer Mutter, was sie zu Lebzeiten mit ihrem Vermögen macht. Kinder haben keinen Anspruch auf Erbvorbezüge. Die Eltern könnten auch einzelnen Kindern einen Erbvorzug gewähren und anderen nicht. Kinder müssen es also akzeptieren, wenn sie allenfalls ungleich behandelt werden. Ein Ausgleich findet in einem solchen Fall erst nach dem Tod der Mutter statt.

 

13.02.2024

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