Habe ich den Lohn über das Vertragsende hinaus zugut?
Ja. Grundsätzlich gilt zwar: Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers erlischt mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Als Koch unterstehen Sie aber dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes. Dieser verpflichtet die Arbeitgeber, für ihre Angestellten eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen, die bei einer Krankheit nach einer maximal 60-tägigen Karenzfrist bis zu 720 Tage lang 80 Prozent des Bruttolohns ersetzt. Laut Gesamtarbeitsvertrag sind diese Leistungen auch dann zu erbringen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Krankheitsende zum Abschluss kommt. Sie haben also bis zum 10. Februar Anspruch auf Lohn.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.