Gilt das Konkurrenzverbot weiterhin?

«Ich werde bald 65 Jahre alt und habe meine Stelle ­gekündigt. Nach meiner Pensionierung möchte ich bei einer anderen Firma mit einem reduzierten Pensum noch etwas weiterarbeiten. Allerdings enthält mein Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot. Gilt das Verbot auch nach Erreichen des Rentenalters?»

Ja. Ein Konkurrenzverbot besteht weiterhin, auch wenn Sie ins Rentenalter kommen. Das Verbot ist aber nur dann verbindlich, wenn Sie Einblick in den Kundenkreis oder in Fab­rikations- und Geschäfts­geheimnisse hatten und die Verwendung dieser Kenntnisse Ihren Arbeit­geber erheblich schädigen könnte. Das Verbot muss zeitlich befristet und geografisch beschränkt sein. Zudem muss es sich auf die Branche beschränken, in der das Unternehmen aktiv ist.

29.01.2019

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