Gehen die Geschwister leer aus?

Ich besitze ein Einfamilienhaus, an dem meine beiden Schwestern ein Vorkaufsrecht haben. ­Nun möchte ich das Haus einer Freundin schenken. Was bedeutet das für meine Geschwister?

Ihre Geschwister können das Vorkaufsrecht nicht geltend machen. Denn dieses kommt nur bei einem sogenannten Vorkaufsfall zum Zug. Das heisst: bei einem Verkauf oder bei einem­ anderen Geschäft, das dem Verkauf gleichkommt. Kein Vorkaufsfall liegt hingegen vor, wenn die Liegenschaft vererbt, zwangsversteigert oder eben verschenkt wird. Ihre Geschwister können daher die Schenkung nicht verhindern.  

19.10.2016

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