Geburtsgebrechen: Wer bezahlt den Zahnarzt?

«Meine ­Enkelin (21) musste sich als ­Jugendliche wegen ­eines Geburtsgebrechens mehrmals beim Zahnarzt behandeln ­lassen. Jetzt stehen ­weitere und kostspielige Zahnbehandlungen an. Wer bezahlt diese, die IV oder die Krankenkasse?»

Die Krankenkasse. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Geburtsgebrechen Ihrer Enkelin in der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufgeführt ist. Und dass die Zahnbehandlungen, die jetzt anstehen, nicht schon vor dem vollendeten 20. Altersjahr hätten durchgeführt werden können. Denn dann hätte die Invalidenversicherung die Kosten übernehmen müssen.

 

11.10.2023

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