Flugverspätung: Darf die Airline eine Entschädigung verweigern?
Ja. Die Ansprüche der Reisenden bei annullierten, überbuchten und verspäteten Flügen sind in der EU-Verordnung über die Fluggastrechte geregelt. Die EU-Verordnung gilt bei allen Flügen, die in der Schweiz oder in der EU starten. Oder wenn eine Schweizer oder eine EU-Airline in die Schweiz oder in die EU fliegt. Da Sie mit einer asiatischen Gesellschaft geflogen sind, haben Sie somit nur für den Hinflug Anspruch auf eine Entschädigung.
Ab einer Verspätung von mindestens drei Stunden beträgt die Entschädigung – abhängig von der Flugstrecke – 250 bis 600 Euro.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.