Erhalten wir weiterhin Familienzulagen?

«Meine Frau und ich sind erwerbstätig. Mein Lohn ist höher, deshalb erhalte ich die Kinderzulagen für unsere Tochter. Ich werde bald pensioniert und habe dann gegenüber der AHV und der Pensionskasse zusätzlich zur ­Altersrente Anspruch auf eine Kinderrente. Haben wir auch weiterhin Kinderzulagen zugut?»

Ja. Nach Ihrer Pensionierung hat Ihre Frau Anspruch auf die Kinder- und später die Ausbildungszulagen, solange sie weiterarbeitet. Ihre Frau kann die Familienzulagen über ihren Arbeitgeber beantragen.

14.06.2022

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