Ergänzungsleistungen: Muss ich die Unterhaltsbeiträge vom Gericht festlegen lassen?

«Meine Frau und ich haben uns im Guten getrennt. Ich bin IV-Rentner und auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Die Sozialversicherungsanstalt verlangt nun, dass ich beim Gericht ein Eheschutzbegehren stelle und den Unterhaltsbeitrag festlegen lasse. Darf sie das?»

Ja. Bezüger von Ergänzungsleistungen können nach einer Trennung von der Sozialversicherungsanstalt aufgefordert werden, ans Eheschutzgericht zu gelangen. EL-Bezüger können vom Gericht entweder eine allfällige mit dem Ehegatten getroffene Unterhaltsvereinbarung genehmigen lassen oder festlegen lassen, ob ein Ehegatte dem anderen Unterhalt zahlen muss – und wenn ja, wie viel. Kommen Sie der Aufforderung der Sozialversicherungsanstalt nicht nach, kann diese selber entscheiden, welcher Unterhaltsbeitrag der Berechnung Ihres Anspruchs auf Ergänzungsleistungen zugrunde gelegt wird.

26.03.2024

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