Erbvertrag: Müssen wir das Testament unseres Vaters akzeptieren?

«Meine Geschwister und ich schlossen vor vielen Jahren mit unseren Eltern einen Erbvertrag. ­Darin hielten wir fest, dass wir beim Tod des ­erstversterbenden Elternteils zugunsten des Überlebenden auf unsere Pflichtteile verzichten und dass der Nachlass des Zweitversterbenden dann gemäss gesetzlicher Erbfolge unter uns Kindern zu verteilen sei. Nach unserer Mutter ist nun auch der Vater gestorben. Vor seinem Tod verfasste er ein Testament, in dem er uns zugunsten seiner Lebenspartnerin auf den Pflichtteil setzte. Müssen wir das hinnehmen?»

Nein. Ein Erbvertrag ist bindend. Er kann grundsätzlich nur im Einverständnis aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden. Ein Erbvertrag hindert zwar niemanden daran, zu Lebzeiten über das eigene Hab und Gut frei zu verfügen oder etwa testamentarisch anderweitig darüber zu befinden.

Bestimmungen in letztwilligen Verfügungen, die mit Verpflichtungen aus dem Erbvertrag nicht vereinbar sind, kann man dann aber nach dem Tod des Verfassers anfechten. Sie und Ihre Geschwister müssen somit nicht hinnehmen, dass auch die Lebens­partnerin Ihres Vaters erbt. Sie können das Testament anfechten.

07.05.2024

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