Erbschaftssteuern: Ist eine Adoption die Lösung?

«Ich, 72, bin verwitwet und kinderlos. Jetzt möchte ich den Nachlass regeln und mein ganzes Vermögen meiner 22-jährigen Nichte vererben. Ich möchte aber verhindern, dass sie Erbschaftssteuern zahlen muss. Adoptivkinder sind in ­meinem Wohnkanton von der Erbschaftssteuer befreit. Kann ich meine Nichte adoptieren?»

Nein. Eine Adoption ist allein deshalb nicht möglich, weil der Altersunterschied zwischen Ihnen und Ihrer Nichte mehr als 45 Jahre beträgt. Sie könnten hingegen in einen Kanton zügeln, der keine Erbschaftssteuer kennt. Das ist in den Kantonen Obwalden und Schwyz der Fall.

22.08.2023

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