Erbschaft: Muss ich fürs Ausschlagen des Erbes zahlen?

«Meine Tante mit Wohnsitz im Kanton Graubünden ist gestorben. Sie setzte mich in ihrem Testament als Erbin ein. Ich schlug die Erbschaft beim zuständigen Gericht aus. Jetzt erhielt ich eine Rechnung. Muss ich diese zahlen?»

Ja. In vielen Kantonen verlangen die ­Behörden für das Ausschlagen eines Erbes eine Gebühr. Denn mit der Ausschlagungs­erklärung wird ein Verfahren eingeleitet. Die Kosten für dieses Verfahren gehen ­zulasten der ausschlagenden Person, da sie den Aufwand verursacht hat. In Grau­bünden beträgt die Gebühr für die Ausschlagung einer Erbschaft 35 Franken.

26.09.2023

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