Erbschaft ausschlagen: Wird der Mietvertrag aufgehoben?

Meine Tante ist gestorben und hat mich als Alleinerbin eingesetzt, Pflichtteilserben sind keine vorhanden. Sie lebte alleine in einer Mietwohnung. Da meine Tante über­schuldet war, möchte ich die Erbschaft ausschlagen. Gilt der Mietvertrag durch die Ausschlagung automatisch als gekündigt?

Nein. Weder der Tod des Mieters noch das Ausschlagen der Erbschaft lösen das Mietverhältnis auf.

Schlagen alle Erben aus, wird die Erbschaft nach den ­Regeln des Konkursrechts liquidiert. In so ­einem Fall wird die Konkurs­verwaltung den Mietvertrag kündigen.

30.05.2015

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