Ist mein Pflegesohn erbberechtigt?

«Ich habe zwei Töchter und einen Pflegesohn, meine Frau lebt nicht mehr. Erhalten die drei Kinder nach meinem Tod je einen Drittel meines Nachlasses?»

Nein. Gemäss Gesetz erben Ihre beiden Töchter je die Hälfte. Anders als Adoptivkinder sind Pflegekinder nicht erbberechtigt. Sie erben von ihren leiblichen Eltern. Wenn Sie Ihren Pflegesohn begünstigen wollen, können Sie ein Testament verfassen und darin Ihre Töchter und Ihren Pflegesohn je zu einem Drittel als Erben einsetzen. Die Pflichtteile Ihrer Töchter werden dadurch nicht verletzt.

26.03.2024

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