Erben meine Kinder meinen Anteil, wenn ich das Erbe ausschlage?

«Mein Vater ist gestorben. Ein Testament ist nicht vorhanden. Wir sind vier Geschwister, unsere Mutter lebt nicht mehr. Ich möchte das Erbe ausschlagen. Erben dann meine Kinder?»

Ja. Die gesetzlichen Erben Ihres Vaters sind Sie und Ihre Geschwister. Da Ihr Vater seinen Nachlass nicht per Testament geregelt hat, gilt das Gesetz. Daraus folgt: Sie und Ihre Geschwister erben zu gleichen Teilen. Wenn ein gesetzlicher Erbe die Erbschaft ausschlägt, vererbt sich sein Anteil, wie wenn er vor dem Erblasser gestorben wäre. Verzichten Sie auf das Erbe Ihres ­Vaters, kommen an Ihrer Stelle also Ihre Kinder zum Zug.

08.02.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: