Eränzungsleistungen: Wird ein Verzicht auf die Nutzniessung berücksichtigt?

«Ich habe ein lebenslanges Nutzniessungsrecht am Haus meines Sohnes. Nun sehe ich mich gezwungen, ins Altersheim zu ziehen. Mein Sohn möchte die Nutzniessung daher im Grundbuch löschen lassen. Könnten mir durch einen Verzicht auf die Nutzniessung Nachteile entstehen, falls ich später einmal auf Ergänzungsleistungen angewiesen bin?»

Ja. Dann wird Ihnen beim » Berechnen Ihres Anspruchs auf Ergänzungsleistungen der Jahreswert der Nutzniessung bei den Einnahmen angerechnet. Dieser Wert entspricht dem Mietzins, den Sie erzielen könnten, wenn Sie das Haus vermieten würden – abzüglich der Kosten. Sie sollten daher nur dann auf die Nutzniessung verzichten, wenn Ihr Sohn bereit ist, Sie für Ihren Verzicht zu entschädigen.

19.06.2024

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